ß-Streptokokken

Screening auf ß-hämolysierende Streptokokken der Gruppe B

 

B-Streptokokken sind die Hauptursache für eine schwere Infektion bei Neugeborenen, der Neugeborenen-Sepsis, die mit 20-60 % eine hohe Letalität aufweist. Streptokokken besiedeln bei 5-30 % aller Schwangeren den Urogenitaltrakt, meist ohne Symptome zu zeigen.

 

Die Infektion des Kindes erfolgt oft bereits im Uterus. Je unreifer das Neugeborene, umso eher verläuft die Infektion als Sepsis. Bei Frühgeborenen liegt das Ansteckungsrisiko zwischen 100 % (Geburt vor der 28 SSW) und 20 % (bei Geburt in späterer SSW). Nur ca. 2 % der reifen Neugeborenen stecken sich an.

 

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)empfiehlt ebenso wie das US-amerikanische Center for Disease Control (CDC) folgende Vorgehensweise:

 

•      Bei allen Schwangeren werden zwischen der 35. und 37. SSW Abstriche von Anorektum und Scheidenausgang entnommen.

•      Werden B-Streptokokken nachgewiesen, ist eine Therapie, in der Regel mit Ampicillin, während der Geburt sinnvoll.

•      Bei geburtshilflichen Risikofaktoren (drohende Frühgeburt, Blasensprung > 18 Stunden oder mütterliches Fieber) wird auch eine antibiotische Prophylaxe empfohlen, wenn vorher kein Nachweis von B-Streptokokken vorlag.

 

Das britische Royal College of Obstetricians and Gynaecologists (RCOG)gibt nach der Analyse aller zur Verfügung stehenden Forschungsergebnisse zum Thema Screening auf Streptokokken-B-Besiedelung jedoch folgendes zu bedenken: Die Behandlung mit Antibiotika sub partu verhindert ca. 50-86 % der „early-onset“-Neugeborenensepsisfälle (die „late-onset“-Infektion wird durch die Antibiose nicht beeinflusst). Bei einer geschätzten Durchseuchung von 25 % aller Schwangeren mit B-Streptokokken plus 5 % Schwangerer aus der sonstigen Risikogruppe (Fieber, vorzeitiger Blasensprung, vorzeitige Wehen), müssten bis zu 30 %  aller Schwangeren antibiotisch behandelt werden. Allerdings würden durch ein generelles Screening nicht alle Steptokokken-B-Trägerinnen erfasst, und es gäbe trotz Antibiotikatherapie noch neonatale Todesfälle durch eine Streptokokken-B-Sepsis. In Zahlen hieße das: Um einen neonatalen Todesfall durch Streptokokken-B-Sepsis zu verhindern, müssten 24 000 Schwangere gescreent und davon 7000 antibiotisch behandelt werden.

 

In Deutschland ist ein routinemäßiger Abstrich auf Streptokokken durch die Mutterschaftsrichtlinien nicht vorgegeben.

 

Ein routinemäßiges Screening auf Streptokokken der Gruppe B erscheint zurzeit nicht sinnvoll. Die Hebamme in der Vorsorge sollte die Schwangeren, die einen bakteriologischen Abstrich wünschen, sorgfältig über mögliche Konsequenzen beraten.

 

(Schwangerenvorsorge durch Hebammen, Hippokrates-Verlag 2005)

 

 

Aus eigener Erfahrung bzw. Gesprächen mit Kolleginnen, hat es sich bewährt Schwangere über eine mögliche Streptokokken Untersuchungen bei ihrem Gynäkologen aufzuklären und wenn möglich, diese Untersuchung vor der 35. SSW vornehmen zu lassen, da bei einer möglichen vermehrten Besiedelung bis zur Geburt eine Therapie und eine weitere Kontrolle, vorgenommen werden können .

 

Nicht alle Gynäkologe machen dieses Screening. Teilweise wird es erst bei der Kontaktaufnahme in der Klinik gemacht.

 

In der Hausgeburtshilfe ist es nicht möglich während der Geburt eine antibiotische Therapie durchzuführen, da das Antibiotikum als Kurzinfusion über  die Vene verabreicht wird. Es hat sich auch die orale Einnahme während der Geburt (bei regelmäßigen Wehen, bzw. nach vorzeitigem Blasensprung) nicht bewährt, da oral ein hochdosiertes Breitbandantibiotikum (Ospexin 1000) eingenommen werden muss und dieses zu lange braucht bis es eine Wirkung bringt.

 

Daher gilt es für die Hausgeburt  das Screening, wenn erwünscht,  frühzeitig machen zu lassen, damit sowohl mit speziellen Sitzbädern, Spülungen als auch mit Homöopathie eine Änderung des Befundes erfolgen kann.